Dr. Sigrid Schnabel & Dr. Tiziana Khan

Kieferorthopädie
in Frankfurt

Biologically Balanced Orthodontics

Kosten

Für unsere erwachsenen Patienten (ab der Volljährigkeit) fallen für unsere fachliche Beratung, die Erstuntersuchung und ein erstes Röntgenbild keine Kosten an, da diese sowohl von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen als auch von den Beihilfestellen erstattet werden.

Sollte eine kieferorthopädische Behandlung notwendig sein, stellen wir Ihnen die unterschiedlichen Therapievarianten vor und informieren Sie über die damit verbundenen Kosten.

Gerne stehen wir Ihnen auch bei Ihren Anträgen auf Kostenübernahme oder -erstattung beratend zur Seite.

Nach Genehmigung des Behandlungsplans durch den jeweiligen Versicherer starten wir gemäß der individuellen Planung mit der Therapie.

Details zu den Kosten

Privatpatienten:

Kostenerstattungen richten sich nach Ihrem Versicherungstarif (z.B. Voll- oder Basistarif). Vor Beginn der kieferorthopädischen Behandlung sollten Sie den von uns erstellten Behandlungsplan bei Ihrer Versicherung einreichen. Neben Erstattungsansprüchen für herausnehmbare und feste Apparaturen können Sie auch bei der Therapie mit unsichtbaren Zahnspangen (Lingualtechnik oder Aligner) Ihren Anspruch auf Erstattung geltend machen.

Beihilfepatienten:

Hier wird unterschieden, ob die kieferorthopädische Behandlung bereits vor der Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurde oder nicht. Im ersten Fall werden Kosten erstattet (keine Vollerstattung). Sie haben einen Eigenanteil zu zahlen. Im zweiten Fall werden Kosten nur noch in sehr schwerwiegenden kieferorthopädisch-kieferchirurgischen Fällen erstattet (keine Vollerstattung). In Abhängigkeit vom vereinbarten Versicherungstarif der Zusatzversicherung kann sich Ihr Eigenanteil an den Kosten verringern.

Kassenpatienten:

Maßgeblich für gesetzlich Versicherte im Kinder- und Jugendalter bis 18 Jahre sind die Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Hier ist die Zahn- und Kieferfehlstellung Ihres Kindes kategorisiert, und die Möglichkeit der Kostenerstattung wird erläutert. Ab dem 18. Lebensjahr wird nur noch in schweren kieferorthopädisch-kieferchirurgischen Fällen erstattet. Dabei werden auch die KIG-Stufen zur Beurteilung einbezogen.

In der Regel werden 80 % der Kosten beim ersten, beim zweiten Kind 90 % direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet. Den Eigenanteil zahlen zunächst die Eltern. Diesen erhalten Sie nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung zurückerstattet.

Zusätzlich können private Begleitkosten entstehen, über die wir Sie vorab informieren:

  • Aufbringung von Schutzlack auf den Zähnen – Kariesprophylaxe
  • Funktionsanalyse zum Ausschluss von Kiefergelenkerkrankungen
  • Kunststoff– oder Keramik-Brackets
  • Einsatz von speziellen Sondergeräten

Reine Privatkosten für Kassenpatienten fallen zum Beispiel an, wenn eine kieferorthopädische Behandlung gewünscht wird, die mit einer unsichtbaren Apparatur (Aligner oder Lingualtechnik) durchgeführt werden soll. Außerdem für derartige Behandlungen, die nicht richtliniengemäß eine Kassenbehandlung erlauben sowie Kiefergelenkbehandlungen: Die CMD-Therapie ist für gesetzlich Versicherte eine Privatleistung (§28, SGBV). Sie erhalten vorab von uns eine Kostenaufstellung. Patienten, die eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, können den Kostenvoranschlag bei ihrer Versicherung einreichen. Dies gilt auch für Privatpatienten.

Zusatzversicherungen:

Folgendes ist zu beachten:

  • Der Abschluss einer Zusatzversicherung für kieferorthopädische Behandlungen muss bereits vor einer fachlichen Erstberatung stattgefunden haben.
  • Achten Sie darauf, dass die oben genannten privaten Begleitkosten und die reinen privaten Kosten vom Leistungsangebot der Zusatzversicherung abgedeckt werden.
  • Prüfen Sie, ob die Zusatzversicherung die Behandlung mit unsichtbaren Apparaturen (Lingualtechnik oder Aligner) abdeckt.

Interessante Literatur und Links:

Vergleichsportale für Zusatzversicherungen:
 www.waizmanntabelle.de
 www.zahnzusatzversicherungsvergleich.org

Kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG)
 www.deutsche-familienversicherung.de/ratgeber/artikel/kig-was-sind-kieferorthopaedische-indikationsgruppen
 Bückmann, Barbara: „Kieferorthopädie“, Stiftung Warentest, 2015